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Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall

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Das LSG Baden-Württemberg hat mit Entscheidung vom 16.06.2016 (L 10 U 2544/13) festgehalten, dass für den Fall der alleinigen Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall der hier geltend gemachte Anspruch auf Verurteilung zur Anerkennung von Unfallfolgen unzulässig ist.