Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall
Das LSG Baden-Württemberg hat mit Entscheidung vom 16.06.2016 (L 10 U 2544/13) festgehalten, dass für den Fall der alleinigen Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall der hier geltend gemachte Anspruch auf Verurteilung zur Anerkennung von Unfallfolgen unzulässig ist.