Tel.: 0761 3809-182
kanzlei@rechtsanwalt-klar.eu
 
Sozialrecht und Seniorenrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt in Freiburg und Südbaden

Zu dem System der Grundsicherungsleistungen gehört zunächst das Arbeitslosengeld II. Hier bekommt der Leistungsempfänger grundsätzlich den Regelsatz und die Miete gewährt. In dem gesamten Rechtsgebiet des Arbeitslosengeldes II sind indes noch zahlreiche offene Rechtsfragen zu klären. Es ist beispielsweise noch nicht geklärt, bis zu welcher Höhe die Miete für Grundsicherungsempfänger vom Leistungsträger übernommen werden muss. Auch stellt sich die Frage, inwieweit für manche Personen (wie z. B. EU-Ausländer) überhaupt ein Anspruch auf Leistungsgewährung besteht. Zudem können die Leistungen durch Sanktionen verkürzt werden. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich und teilweise auch unausgewogen. Deshalb sollten Sie frühzeitig einen auf diesem Gebiet kundigen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Aufgrund meiner umfassenden Erfahrung auf dem Rechtsgebiet der Grundsicherung, welches ich seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 2005 umfassend bearbeite, kann ich Ihnen zielgerichtet helfen. Meine Erfolgsquote ist sehr hoch. Sofern keine Erfolgsaussichten vorhanden sind, sage ich Ihnen dieses auch.

Die Leistungen der Grundsicherung für nicht erwerbsfähige Personen sind Personen in einer wirtschaftlichen Notlage vorbehalten. Die Leistungen sollen der Führung eines menschenwürdigen Lebens dienen. Neben der allgemeinen Hilfe zum Lebensunterhalt, welche insbesondere den Regelsatz und die Kosten für Unterkunft und Heizung abdeckt, übernimmt die Grundsicherung auch Hilfe für besondere Lebenslagen. Hierzu gehören beispielsweise die vorbeugende Gesundheitshilfe, die Hilfe bei der Familienplanung, die Blindenhilfe und insbesondere auch die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen. Die rechtlichen Probleme durchziehen den gesamten Rechtsbereich. Es sind viele Umstände und Zusammenhänge bei Antragstellung oder bei einem Widerspruch zu berücksichtigen. Zudem bestehen zahlreiche Verknüpfungen mit anderen Sozialrechtsgebieten.

Die Leistungen des Arbeitslosengeldes I sind in der Vergangenheit ebenfalls erheblich eingeschränkt worden. Aufgrund dessen existieren auch auf diesem Rechtsgebiet zahlreiche Problemlagen. Gerade bei Beendigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses entsteht Verunsicherung bei den Betroffenen. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwehr von rechtswidrigen Leistungskürzungen.

Meine Tätigkeit im Krankenversicherungsrecht teilt sich im Wesentlichen in das Leistungs- und das Beitragsrecht auf. Das Leistungsrecht umfasst die Bewilligung von Heilmitteln und Hilfsmitteln, die Gewährung von Krankengeld, die Kostenübernahme für Krankentransporte, Reha-Maßnahmen, Kuren etc. und die ärztliche Behandlung. Zudem stellt sich oftmals die Frage, inwieweit ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht.

Zum 01.04.2007 wurde insoweit das System der gesetzlichen Krankenversicherung geändert. Hiernach sind nun Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und entweder zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, kraft Gesetzes krankenversichert. Manche Personengruppen sind hiervon wiederum ausgeschlossen.

Im Rahmen des Beitragsrechts können Probleme etwa bei der Beitragshöhe, bei der Nutzung einer möglichen Befreiung oder einer rückwirkenden Beitragsforderung entstehen. Als Fachanwalt für Sozialrecht setze ich Ihre Ansprüche zügig und konsequent durch. Rechtswidrige Forderungen wehre ich für Sie ab.

Im Rahmen des Rentenversicherungsrechts stellt ein wesentliches Problem die Rentengewährung wegen Erwerbsminderung dar. Ein erfolgreicher Rentenantrag hängt hier oft von rein medizinischen Voraussetzungen ab. Denn nach dem Gesetz ist voll erwerbsgemindert derjenige, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mehr unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert ist derjenige, der unter diesen Voraussetzungen nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Derjenige, der noch eine Berufstätigkeit vollschichtig ausüben kann, ist nicht erwerbsgemindert.

In dem Rentenantragsverfahren sind deshalb im Rahmen einer Selbsteinschätzung die Erkrankungen und das geschätzte Restleistungsvermögen anzugeben. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihnen bereits im Antragsverfahren helfen. Ich nehme für Sie Akteneinsicht und werte für Sie die medizinischen Gutachten aus. Ich stelle für Sie in dem Verfahren Beweisanträge und setze gegebenenfalls auch eine weitere Begutachtung durch einen Gutachter Ihrer Wahl durch. Die Erfolgsaussichten der Verfahren werden Ihnen von mir genau dargelegt.

Weitere Probleme können insbesondere auf den Gebieten der beruflichen und medizinischen Rehabilitation entstehen.

Die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation können von zahlreichen Versicherungsträgern erbracht werden. Die ablehnenden Entscheidungen sind oft unpräzise und pauschal begründet. Deshalb ist es wichtig, dass die konkrete berufliche und gesundheitliche Situation des Antragstellers dargelegt wird. Ich helfe Ihnen eine zielgerechte und medizinisch fundierte Argumentation für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu formulieren.

Anträge auf medizinische Rehabilitations-Maßnahmen werden von der Rentenversicherung ebenfalls öfters abgelehnt. Bei solchen Verfahren hat sich gezeigt, dass bei Darlegung der wesentlichen Punkte hohe Erfolgsaussichten bestehen. Aufgrund dessen bearbeite ich diese Verfahren in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten.

Aufgrund der Unübersichtlichkeit des Rentenrechts ist dem Betroffenen der tatsächliche Umfang des ihm gesetzlich zugesicherten Anspruchs oft nicht bewusst. Auch werden teilweise falsche Berechnungen der Rentenleistungen angestellt. Ich überprüfe für Sie die Ihnen gewährten Leistungen umfassend und bespreche mit Ihnen den weiteren Fortgang des Verfahrens.

Der gesetzlichen Unfallversicherung obliegt neben der Unfallverhütung die wesentliche Aufgabe, bei einem Arbeitsunfall soziale Leistungen zu gewähren. Zudem regelt die gesetzliche Unfallversicherung den Unfallversicherungsschutz, das Beitragsrecht oder die Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation.

Es können sich beispielsweise folgende Fragen stellen:

  • Gehört der Betroffene zu dem Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • liegt ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor oder
  • besteht ein Ursachenzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis.

Sofern diese Fragen negativ zu beantworten sind, besteht auch kein Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Mithin können mit der korrekten Beantwortung solcher Fragen wesentliche wirtschaftliche Folgen verbunden sein.

Ich stelle für Sie die notwendigen Anträge, nehme Akteneinsicht, führe den Schriftverkehr mit der Berufsgenossenschaft und werte medizinische Gutachten aus. In einem Rechtsstreit versuche ich zusammen mit meinem Mandanten das für seine Situation bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dieses kann beispielsweise auch in dem Abschluss eines Vergleiches bestehen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Unter Pflegebedürftigkeit ist der regeImäßig nötige Hilfebedarf in alltäglich wiederkehrenden Verrichtungen zu erstehen.

Ich werde für Sie tätig, wenn unklar ist, ob Ihre Gesundheitsstörung zu einer Pflegebedürftigkeit führt oder nicht und in welche Pflegestufe Sie einzustufen sind. Ich nehme für Sie Akteneinsicht, werte die Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen aus und führe das Verfahren für Sie schnellstmöglich.

Die Kinder- und Jugendhilfe soll zur vollen Entwicklung des jungen Menschen beitragen und dies mit erzieherischen – also nicht wirtschaftlichen Mitteln – erreichen. Hierbei soll den Wünschen der Leistungsberechtigten – also des jungen Menschen oder seiner Eltern – in Bezug auf Einrichtungen und Dienste von verschiedenen Trägern sowie hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe an sich soweit wie möglich nachgekommen werden.

Leistungsberechtigt sind Mütter, Väter und Personen- sorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen sowie junge Menschen bis zu einem Alter von 27 Jahren. Neben allgemeinen Angeboten wie Jugendarbeit und außerschulischer Jugendbildung sieht das Gesetz auch individuelle Hilfen vor. Hierbei ist auch ein Anspruch auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche vom Gesetz vorgesehen.

Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Leistungsrecht und bei der Überprüfung einer eventuellen Kostenbeteiligung der Eltern bei einer Maßnahme für ihre Kinder. Außerdem berate ich freie Jugendhilfeträger bei der Ausgestaltung von Leistungsvereinbarungen.

Im Behindertenrecht wird grundsätzlich zwischen der Teilhabe und der Rehabilitation von Behinderten unterschieden.

Für die Aufgabe der Rehabilitation kommen insgesamt sieben verschiedene Träger in Betracht. Hierzu gehören die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Jugendämter, die Sozialämter, die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungs-träger und die Träger der sozialen Entschädigung. Diese Aufzählung macht bereits sehr deutlich, dass das Behindertenrecht sehr umfassend ist, und in nahezu alle Bereiche des Sozialrechts und des gesellschaftliche Lebens hineinstrahlt.

Probleme können sich beispielsweise bei der Kostenerstattung für selbst beschaffte Rehabilitation, bei zu Unrecht abgelehnter Leistungen oder bei Verfahren zur zügigen Sachentscheidung ergeben.

Im Rahmen der Teilhabe ergeben sich die bekanntesten Probleme bei der Feststellung des Grades der Behinderung, der Schwerbehinderung und der sogenannten Nachteils-ausgleiche. Die Nachteilsausgleiche werden durch Merkzeichen (zum Beispiel G oder aG) im Schwerbehindertenausweis dokumentiert.

Schließlich können zahlreiche Probleme bei der Rechtsstellung behinderter Menschen im Arbeitsleben bzw. beim Sonderkündigungsschutz und bei der Gleichstellung von Behinderten auftreten.

Ich helfe Ihnen bei den leider oft sehr lange andauernden Verfahren. In diesen Verfahren kommt es – ähnlich wie bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente -hauptsächlich auf die Auswertung medizinischer Befunde und Gutachten an. Aufgrund meiner Spezialisierung und meiner Erfahrung helfe ich Ihnen bei der Herausstellung der wesentlichen Punkte und führe das Verfahren möglichst zügig für Sie. Meine Erfahrung zeigt, dass von den Versorgungsämtern oft ein vergleichsweises Zugeständnis erfolgt, wenn das Verfahren richtig aufbereitet worden ist. Die Verfahren enden bei mir ganz überwiegend erfolgreich.

Unter einer Prüfung versteht man eine hoheitliche Leistungsbewertung. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Prüfungen für den Rechtssuchenden versuche ich möglichst schnell und nachhaltig zu einem positiven Ergebnis zu gelangen. Grundsätzlich sind Prüfungsentscheidungen sehr umfangreich und schwer zu prüfen. Denn für eine Prüfungsentscheidung ist auch fachspezifisches Wissen notwendig. Außerdem steht den Prüfern ein gewisser Beurteilungsspielraum zu. Nichtsdestotrotz können die einzelnen Bewertungen dahingehend überprüft werden, ob von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist oder etwa sachfremde Erwägungen zu dem Prüfungsergebnis geführt haben.

Ich nehme für Sie Akteneinsicht und vertrete Sie im Verwaltungs- und Klageverfahren.

Meine Tätigkeit umfasst die Prüfungsanfechtung im schulischen und universitären Bereich. Hierzu gehören insbesondere

  • die Schulnotenvergabe,
  • die Examensanfechtung,
  • die Schwerpunktbereichsprüfung.

Das Seniorenrecht ist ein moderner Rechtsbegriff. Unter diesem Begriff ist das gesamte Recht, welches im Zusammenhang mit dem Älterwerden von Menschen steht, zu verstehen. Hierzu gehören neben allgemeinen sozialen Leistungen wie die Sozialhilfe und das Schwerbehindertenrecht auch die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und anderen Vorsorgetexten. Es stellen sich Rechtsprobleme bei der Finanzierung der Pflege und der Frage, ob die Pflege zu Hause oder stationär durchgeführt werden soll.

Des Weiteren sind die sehr unübersichtlichen Regelungen für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand von Bedeutung. Gerade hier sind Ansprüche von Arbeitnehmern auf Verkürzung der Arbeitszeit wegen Alters oder Teilzeitansprüche eines älteren Arbeitnehmers bei Gewährung von Teilrenten rechtlich zu bewerten. Gegebenenfalls gilt es auch Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe bzw. bei dem Abschluss von Aufhebungs- und Abwechslungsverträgen zu vermeiden.

Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt sowohl in der Beratungs- als auch in der Vertretungssituation zur Verfügung. Ich helfe Ihnen bei dem Abschluss von Verträgen und der Formulierung von Vorsorgetexten. Ich berate Sie bezüglich der für Sie besten Finanzierung im Fall von Pflegeleistungen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung gerade mit älteren und schwerbehinderten Menschen, kann ich Ihnen eine individuell auf Sie abgestimmte Rechtsberatung anbieten, um zusammen mit Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Das Sozialversicherungsrecht und das Medizinrecht sind eng miteinander verzahnt. Durch ärztliche Fehler kann die Gesundheit von Menschen dauerhaft geschädigt werden. Diese Fehler können regelmäßig nicht rückgängig gemacht werden. Aufgrund dessen hat der jeweilige Patient neben einem Anspruch gegenüber seinem behandelnden Arzt gegebenenfalls auch Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung.

Sofern ein ärztlicher Behandlungsfehler zu einer Schädigung des Patienten geführt hat, hat dieser einen Anspruch auf Aufklärung und Schadensersatz.

Da die gerichtlichen Prozesse im Arzthaftungsrecht oft lange Zeit in Anspruch nehmen, ist auch der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches in Betracht zu ziehen.

Ich bearbeite Ihr Verfahren zielführend und schnellstmöglich. Zudem stehe ich Ihnen als persönlicher Ansprechpartner während des Verfahrens zur Verfügung.

Ich vertrete ausschließlich Versicherungsnehmer. Ich vertrete Sie in ausgewählten Bereichen der Berufsunfähigkeits-, Unfall- und der Krankenversicherung.

Ich vertrete Sie bei Betriebsprüfungen im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Bei Vorenthalten von Arbeitsgeld vertrete ich Sie auch in Strafverfahren. Gerade in Strafverfahren, die im Zusammenhang mit Sozialleistungen stehen, ist auch sozial- und verwaltungsrechtliches Spezialwissen gefragt.

Ich führe für Sie eine Statusklärung bei der klärenden Stelle der Deutschen Rentenversicherung durch. Damit kann ich für Sie oft hohe Beitrags- und Steuernachzahlungen sowie Strafverfahren vermeiden.

Das Gewerberecht deckt alle Bereiche des Wirtschaftslebens ab. Die Gewerbeordnung enthält wesentliche allgemeine Regelungen. Allerdings existiert kein abschließendes Regelwerk. In meiner anwaltlichen Praxis beschäftige ich mich typischerweise mit folgenden Materien:

  • Betrieb von Altenheimen und Apotheken,
  • Aufstellen von Automaten,
  • Konzessionserteilungen für Gaststätten,
  • Gerätesicherheit,
  • Güterkraftverkehr,
  • Personenverkehr,
  • Teilnahme an Wochen- oder Jahrmärkten und dem
  • Reisegewerbe.

Ich helfe Ihnen bei Problemen mit

  • dienstlichen Beurteilungen,
  • einer nicht eingetretene Beförderung,
  • Versetzungen und Umsetzungen,
  • den Vorzug eines Konkurrenten bei einer Stellenausschreibung oder bei
  • Disziplinarverfahren.

Gerade im Beamtenrecht ist es oftmals sehr wichtig schnell zu handeln, um vorläufigen Rechtsschutz gewährt zu bekommen. Nur so können unumkehrbare Fakten vermieden werden. Sie sollten sich deshalb möglichst frühzeitig an einen entsprechenden Spezialisten wenden.