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Anwaltskanzlei für Sozialrecht

Herzlich Willkommen

Gesetzliche Vorschriften ändern sich heutzutage sehr schnell. Damit geht auch für Juristen die Überschaubarkeit verloren. Aufgrund dessen habe ich mich von Anfang an als Fachanwalt für Sozialrecht konsequent auf die Bereiche Soziale Sicherheit, Gesundheit und Senioren spezialisiert.

Durch meine 15-jährige berufliche Erfahrung ausschließlich auf den Fachgebieten Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht sind mir die Gepflogenheiten der Behörden und der Gerichte bestens bekannt.

Meine Kanzlei gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien für Sozialrecht in Freiburg und Südbaden. Das Magazin Focus hat mich bereits mehrfach als Top-Rechtsanwalt für Sozialrecht in Deutschland ausgezeichnet.

Ich stelle für Sie Anträge und prüfe Ihre individuellen medizinischen Sachverhalte. Im Falle von Widerspruchs- und Klageverfahren werde ich diese immer persönlich betreuen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens zur Verfügung.

Ich vertrete Privatpersonen, Unternehmen und soziale Einrichtungen.

Im Bereich des Sozialrechts helfe Ihnen zum Beispiel bei Problemen

  • im Sozialhilferecht
  • mit den Jobcentern (Arbeitslosengeld II bzw. HARTZ IV)
  • im Kinder- und Jugendhilferecht
  • im Schwerbehinderten- und Behindertenrecht (Grad der Behinderung)
  • im Bereich der Eingliederungshilfe.

Zudem bearbeite ich sämtliche Gebiete des Sozialversicherungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das

  • Arbeitslosenrecht (Leistungen der Teilhabe, Arbeitslosengeld)
  • Krankenversicherungsrecht (Leistungsrecht, Beitragsrecht, Krankengeld)
  • Rentenversicherungsrecht (Rentenleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen)
  • Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Rentenleistungen wegen Berufsunfähigkeit)
  • Pflegeversicherungsrecht (Einordnung der Pflegestufe)
  • Statusfeststellungen.

Ich helfe Ihnen darüber hinaus bei allen rechtlichen Fragen, die mit dem Leben im Alter in Zusammenhang stehen. Meine Tätigkeit bezieht sich hier auf

  • Probleme mit dem Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand,
  • Abschlüsse von Erbverträgen,
  • Abschlüsse von Heimverträgen,
  • Prüfungen von Behandlungsverträgen mit Ärzten,
  • Abschlüsse von Schenkungsverträgen,
  • Vermögensübergaben,
  • Immobilien und Vermögen im Pflegefall und
  • Leistungsansprüche von Versorgungsbezügen.