Gesetzliche Grundlage für die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit ist das Rechts-anwaltsvergütungsgesetz. Hiernach bemisst sich grundsätzlich die Höhe des Honorars.
Die Erfahrung hat indes gezeigt, dass es in bestimmten Fällen sinnvoll ist, wenn ein Stundenhonorar vereinbart wird, da hierdurch eine höhere Transparenz der Vergütung entsteht.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, führe ich für Sie die Korrespondenz.
Für bedürftige Mandanten besteht die Möglichkeit Prozess-kostenhilfe zu beantragen. Ich helfe Ihnen bei dem Ausfüllen der Formulare und reiche den Antrag für Sie ein.